
Je nach vorliegendem Schweregrad der
Sprach-/Sprech-/Stimm-/Schluck-/
Kommunikationsstörung kann die Behandlung bereits nach 10-20 Einheiten erfolgreich beendet werden oder über mehrere Jahre nötig sein.
Die Kosten für eine logopädische Behandlung tragen die Krankenkassen. Dafür ist eine Verordnung ("Rezept") von einem Allgemeinmediziner, Kinderarzt, Neurologen, Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO), Kieferorthopäden/Zahnarzt oder Phoniater nötig.
Zudem ist es ebenfalls möglich, logopädische Leistungen privat in Anspruch zu nehmen. Bei Fragen zu diesem Thema rufen Sie einfach an oder nutzen das Kontaktformular.
